Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Green Chili Productions
1. Geltungsbereich 1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Green Chili Productions (im Folgenden „Auftragnehmer“) und deren Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“) im Bereich Videoproduktion, Fotografie und damit verbundener Dienstleistungen. 1.2. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Vertragsschluss 2.1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. 2.2. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande.
3. Leistungen und Mitwirkungspflichten 3.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung im Vertrag. 3.2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen, Informationen und Genehmigungen rechtzeitig und vollständig bereitgestellt werden. 3.3. Verzögerungen, die durch nicht rechtzeitig bereitgestellte Unterlagen oder Informationen entstehen, liegen nicht im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen 4.1. Die Vergütung richtet sich nach den im Vertrag vereinbarten Preisen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben. 4.2. Soweit nicht anders vereinbart, ist bei Vertragsabschluss eine Anzahlung in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung fällig. Die Restzahlung ist spätestens 7 Tage nach Abschluss und Übergabe der Leistung fällig. 4.3. Rechnungen sind innerhalb eines Zahlungsziels von 8 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Das Zahlungsziel ist rechtsverbindlich und wurde von beiden Parteien einvernehmlich vereinbart. 4.4. Bei umfangreichen Projekten kann der Auftragnehmer Teilzahlungen nach vorheriger Vereinbarung verlangen. 4.5. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
5. Stornierung und Rücktritt 5.1. Der Auftraggeber kann den Vertrag bis 14 Tage vor dem vereinbarten Leistungsdatum schriftlich stornieren. In diesem Fall ist eine Stornierungsgebühr von 30 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. 5.2. Erfolgt die Stornierung weniger als 14 Tage vor dem Leistungsdatum, werden 50 % der vereinbarten Vergütung fällig. Bei Stornierungen weniger als 7 Tage vor dem Termin wird die volle Vergütung in Rechnung gestellt. 5.3. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt oder vereinbarte Zahlungen nicht leistet. In diesem Fall bleiben Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers unberührt.
6. Eigentumsvorbehalt und Nutzungsrechte 6.1. Bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung verbleiben alle gelieferten Materialien und Ergebnisse im Eigentum des Auftragnehmers. 6.2. Der Auftraggeber erhält an den erstellten Werken ein einfaches Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang. Weitergehende Nutzungsrechte, insbesondere zur kommerziellen Verwertung, bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.
7. Haftung 7.1. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden. 7.2. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch Dritte oder durch höhere Gewalt verursacht werden.
8. Geheimhaltung und Datenschutz 8.1. Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten. 8.2. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer im Rahmen der Vertragsdurchführung einverstanden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist.
9. Schlussbestimmungen 9.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. 9.2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. 9.3. Es gilt das Recht der Republik Österreich. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.