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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Green Chili Productions / GreenChili
Inhaber: Alfred Aigner
Kaiserschützenstraße 10, Top 18, 5020 Salzburg, Österreich
UID ATU81930957

Stand: 5. August 2026. Diese Bedingungen gelten, soweit im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist — der Einzelvertrag geht diesen AGB immer vor.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Aufträge und Verträge zwischen Alfred Aigner (Marke GreenChili) und seinen Auftraggeberinnen und Auftraggebern. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden. Wird für einen Auftrag ein eigener Vertrag geschlossen, gehen dessen Regelungen diesen AGB vor.

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung, durch Annahme eines Angebots per E-Mail oder durch tatsächliche Inanspruchnahme der Leistung zustande. Änderungen und Zusatzleistungen bedürfen der Schriftform; E-Mail genügt.

3. Leistungsumfang

Erbracht werden Leistungen der Film- und Videoproduktion: Konzeption, Drehplanung und Produktionsleitung, Dreh inklusive Kamera und Equipment, Schnitt, Farbkorrektur und Tonmischung sowie die Lieferung der fertigen Fassungen. Der konkrete Umfang, die Termine und der Preis ergeben sich aus dem individuellen Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung.

Korrekturschleifen: Im Preis sind zwei Korrekturschleifen enthalten. Jede weitere Korrekturschleife wird mit 250,– € verrechnet.

4. Mitwirkung der Auftraggeberin oder des Auftraggebers

Beigestellt werden von der Auftraggeberseite die im Angebot genannten Mitwirkenden, Drehorte, Zugänge und Materialien. Kommen wesentliche Mitwirkungsleistungen nicht oder nicht rechtzeitig zustande, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Dadurch entstehende Mehrkosten werden nach Aufwand verrechnet.

5. Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich in Euro. Als Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs 1 Z 27 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen — der genannte Betrag ist der Endbetrag.

Bei Aufträgen ab 1.000,– € erfolgt die Zahlung in zwei Raten: 50 % sind mit Vertragsunterzeichnung fällig, die Restzahlung nach Abnahme und vor Übergabe der finalen Dateien. Die Planung beginnt mit Vertragsunterzeichnung, der Dreh erst nach Eingang der ersten Rate. Kleinere Aufträge werden nach Leistungserbringung in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.

Bis zur vollständigen Bezahlung werden ausschließlich Ansichtsfassungen mit Wasserzeichen übergeben.

6. Nutzungsrechte

Die Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung über. Danach erhält die Auftraggeberin oder der Auftraggeber die zeitlich und örtlich unbeschränkte Werknutzungsbewilligung für den vereinbarten Zweck (insbesondere eigene Website, Social Media, Inserate, Presse).

Bearbeitungen über plattformübliche Zuschnitte hinaus bedürfen der Zustimmung — der Film bleibt in seiner Aussage geschützt (Entstellungsverbot). Das Urheberrecht verbleibt bei Alfred Aigner; eine Nennung als Urheber ist bei Veröffentlichung erwünscht und bei redaktioneller Nutzung erforderlich.

Eigenwerbung: Alfred Aigner darf Ausschnitte der Arbeit für eigene Referenz-, Portfolio- und Showreel-Zwecke verwenden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei vertraulichen Projekten oder auf Wunsch unterbleibt das — ein entsprechender Hinweis genügt.

7. Termine, Wetter und Absagen

Termine werden einvernehmlich fixiert; auf Wunsch wird ein Ersatztermin mitvereinbart.

8. Rechte Dritter

Die Auftraggeberin oder der Auftraggeber stellt sicher, dass an beigestellten Inhalten (Musik, Logos, Texte, Räumlichkeiten, abgebildete Personen) keine Rechte Dritter entgegenstehen, und stellt Alfred Aigner von Ansprüchen Dritter frei, die aus der vereinbarten Nutzung entstehen. Für Aufnahmen mit erkennbaren Personen sind Einverständniserklärungen erforderlich; entsprechende Vorlagen werden auf Anfrage bereitgestellt.

9. Luftaufnahmen

Drohnenaufnahmen erfolgen ausschließlich im rechtlich zulässigen Rahmen. Die Stadt Salzburg liegt in der Kontrollzone des Flughafens; dort ist jeder Flug freigabepflichtig, auch mit Fluggeräten unter 250 Gramm. Luftaufnahmen werden je Standort vorab geprüft und nur zugesagt, wenn sie genehmigungsfähig sind. Wird eine Freigabe versagt, entstehen dadurch keine Mehrkosten, und es wird eine Alternative vom Boden angeboten.

10. Gewährleistung und Haftung

Geliefert wird in der vereinbarten Auflösung und Fassung; Hochformat-Schnitte für Reels oder Shorts sind nur enthalten, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurden. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe zu melden. Es besteht Anspruch auf Verbesserung im Rahmen der vereinbarten Korrekturschleifen.

Die Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für Datenverlust, technische Ausfälle, höhere Gewalt und Witterungseinflüsse wird nicht gehaftet. Die Haftung ist der Höhe nach mit dem Auftragswert begrenzt.

11. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Auftragsabwicklung verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

12. Schlussbestimmungen

Änderungen bedürfen der Schriftform; E-Mail genügt. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Salzburg.